Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen:
Handwerkerrechnungen und Dienstleistungen werden besser gefördert. Die vom Handwerker in Rechnung gestellten Kosten für den Lohn, die Fahrt und Kleinmaterial sind zu 20 Prozent bis maximal 1.200 Euro und damit doppelt so hoch wie bisher direkt von der Steuer absetzbar. Dienstleistungskosten, wie beispielsweise für eine Haushaltshilfe, den Fensterputzer, Gärtner oder Pflege sind sogar bis 4.000 Euro abzugsfähig.
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